FEU K BMA P: Wir wurden zu einem ausgelösten privaten Rauchmelder gerufen. Vor Ort stellte es sich jedoch
heraus, dass es sich glücklicherweise um einen Fehlalarm handelt. Dementsprechend war kein
Eingreifen durch uns nötig und wir konnten die Einsatzstelle der Polizei übergeben.
ELW1, LF 20/16, TGM 23/12, HLF 201/16