FEU K 00: Bei der Alamierung ging es um einen Brand am Ausströmventils von einem Gasgrill. Vor Ort konnte
kein offenes Feuer festgestellt werden. Der umliegende Bereich wurde mit Hilfe der WBK
kontrolliert. Die Wiederinbetriebnahme des Gasgrills wurde aus Sicherheitsgründen untersagt.
LF 20/16, LF 16/12